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   BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72   

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https://dejure.org/1973,3743
BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72 (https://dejure.org/1973,3743)
BGH, Entscheidung vom 27.06.1973 - IV ZR 37/72 (https://dejure.org/1973,3743)
BGH, Entscheidung vom 27. Juni 1973 - IV ZR 37/72 (https://dejure.org/1973,3743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Rückforderungsrechten im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften - Voraussetzungen einer Kenntnis der Nichtschuld bei bloßem Bestehen von Zweifeln

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • RG, 08.03.1934 - IV 5/34

    Wann schließt die fortlaufende Bewirkung von nicht geschuldeten Leistungen trotz

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
    So hat das Reichsgericht (RGZ 144, 89) in einem Falle, in dem nicht geschuldete, wiederkehrende Leistungen sechs Jahre lang bewirkt worden waren und dann plötzlich zurückverlangt wurden, allgemein ausgesprochen, die Rückforderung sei auch bei bloßem Zweifel an der Verpflichtung zur Leistung dann ausgeschlossen, wenn der Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Leistenden den Schluß habe ziehen dürfen, dieser wolle die Leistung einerlei, wie der Schuldgrund beschaffen sei, gegen sich gelten lassen; mit Treu und Glauben im Verkehr sei es nicht vereinbar, den Schuldner, der sich mit Rücksicht auf die vom Gläubiger selbst eingenommene Haltung längere Zeit hindurch in bestimmter Weise geschäftlich eingerichtet habe, nachträglich in seinen Berechnungen und Maßnahmen zu stören.

    In BGHZ 32, 273, 278 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Bezugnahme auf RGZ 97, 140 und 144, 89 die genannten Grundsätze sich zueigen gemacht und hervorgehoben, daß es sich bei ihnen letztlich nicht um eine Anwendung des § 814 BGB, sondern um die Wirkung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben im Rechtsverkehr handele.

  • RG, 12.11.1919 - I 111/19

    Zahlung einer Nichtschuld. Verzicht auf Rückforderung.

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
    In RGZ 97, 140 ist in einem Falle, in dem eine Versicherung bei zweifelhafter Rechtslage die Versicherungssumme ausgezahlt hatte und sie später zurückverlangte, im einzelnen ausgeführt: Vor der Zahlung hätten die Parteien längere Zeit in einem Briefwechsel über die Frage der Schuld oder Nichtschuld gestritten.

    In BGHZ 32, 273, 278 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Bezugnahme auf RGZ 97, 140 und 144, 89 die genannten Grundsätze sich zueigen gemacht und hervorgehoben, daß es sich bei ihnen letztlich nicht um eine Anwendung des § 814 BGB, sondern um die Wirkung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben im Rechtsverkehr handele.

  • BGH, 09.05.1960 - III ZR 32/59

    Enteignungsrecht. Unanwendbarkeit der Bereicherungsvorschriften

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
    In BGHZ 32, 273, 278 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes unter Bezugnahme auf RGZ 97, 140 und 144, 89 die genannten Grundsätze sich zueigen gemacht und hervorgehoben, daß es sich bei ihnen letztlich nicht um eine Anwendung des § 814 BGB, sondern um die Wirkung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben im Rechtsverkehr handele.
  • RG, 23.01.1926 - I 137/25

    Charterfracht; Unterbefrachter

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
    In RGZ 138, 122, 124 wurde gleichermaßen darauf abgestellt, ob freiwillig und ohne Vorbehalt geleistet worden ist; in RG JW 1938, 1047 wurde hervorgehoben, daß von Freiwilligkeit dann keine Rede sein könne, wenn der Leistende unter dem Druck eines Zwanges gestanden habe; in RGZ 112, 355, 358, 359 wurde ein anfänglicher Vorbehalt für unbeachtlich erklärt, weil er bei der Zahlung fallengelassen worden war.
  • RG, 26.10.1932 - I 131/32

    1. Kann sich der Kommissionär, der auf Grund eines ungültigen

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
    In RGZ 138, 122, 124 wurde gleichermaßen darauf abgestellt, ob freiwillig und ohne Vorbehalt geleistet worden ist; in RG JW 1938, 1047 wurde hervorgehoben, daß von Freiwilligkeit dann keine Rede sein könne, wenn der Leistende unter dem Druck eines Zwanges gestanden habe; in RGZ 112, 355, 358, 359 wurde ein anfänglicher Vorbehalt für unbeachtlich erklärt, weil er bei der Zahlung fallengelassen worden war.
  • RG, 24.04.1937 - V 24/37

    1. Kann die in Form einer Höchstbetragshypothek bestellte Sicherheit, die ein

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
    Bloße Zweifel stehen zwar regelmäßig der positiven Kenntnis nicht gleich (RGZ 154, 385, 396, 397); sie genügen jedoch ausnahmsweise dann zum Ausschluß des Rückforderungsrechts, wenn entweder die Leistung gerade in der Absicht erfolgt ist, sie auch für den Fall der Nichtschuld endgültig zu bewirken, oder wenn zumindest der Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Leistenden nach Treu und Glauben einen solchen Schluß ziehen durfte.
  • RG, 29.01.1935 - VII 272/34

    Kommt der ausländische Gläubiger einer auf Reichsmark lautenden

    Auszug aus BGH, 27.06.1973 - IV ZR 37/72
    In RGZ 147, 17, 21 hat das Reichsgericht die gleichen Grundsätze vertreten (ebenso RG JW 1919, 720 und 1932, 3060); es ist allerdings in dem dort zu entscheidenden Falle zu dem Ergebnis gelangt, daß der Kläger keineswegs eine freiwillige und endgültige Zahlung habe bewirken wollen, weil er bis dahin die Begründetheit der Forderung bestritten und anläßlich der Zahlung ausdrücklich erklärt habe, er zahle unter Aufrechterhaltung seines Bestreitens, um der angedrohten Zwangsversteigerung zu entgehen.
  • BGH, 17.05.1974 - IV ZR 4/73

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer ungerechtfertigten Bereicherung -

    Schließlich steht dem Rückforderungsanspruch der Kläger auch nicht der Umstand entgegen, daß sie sich erst etwa zwei Jahre nach der Zahlung an die Beklagte gewandt haben; von einem treuwidrigen Verhalten der Kläger kann entgegen der Auffassung der Beklagten keine Rede sein (vgl. hierzu Senatsurteil vom 27. Juni 1973 - IV ZR 37/72).
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